Wussten Sie, dass...?
... die Wartung der Heizungsanlage einmal jährlich
durchgeführt werden muss? Denn ein Menschenleben kann man nicht reparieren!
... die Fußbodenheizung alle 3 - 5 Jahre
gespült werden muss, um bakterielle Verschmutzungen und somit einen Defekt der Fußbodenheizung zu vermeiden? Eine nachträgliche Reparatur ist fast unmöglich.
... die Heizungswasseraufbereitung laut Norm Garantiebedingung ist? Genauer gesagt: Sobald die Heizungsanlage entleert und neu befüllt wird, oder bei einem Gerätetausch, muss die Aufbereitung einmal jährlich
kontrolliert werden.